Weine aus Deutschland

Weinbaugebiet: DEUTSCHLAND

Die Bezeichnung Deutscher Wein steht für Wein, der in Deutschland erzeugt wird. Für den Anbau von Wein in Deutschland gilt - neben dem europäischen - deutsches Weinrecht.
Etwa 80.000 Winzer bauen auf über 1.000 km² Wein an und ernten dabei pro Jahrgang durchschnittlich 9 Mio. hl. Davon wird etwa ein Drittel exportiert, besonders nach Großbritannien, in die Niederlande und die USA. Das größte Anbaugebiet ist mit ca. 260 km² Rheinhessen. Es gehört zu Rheinland-Pfalz, dem Bundesland mit dem höchsten Weinertrag. Jährlich seit 1949 wird dort in Neustadt an der Weinstraße die Deutsche Weinkönigin gewählt.
deutschland Anbaugebiete für Qualitätswein (zulässig ist hier auch die Produktion von Tafelwein) sind nach § 3 des Weingesetzes:

1. Ahr
2. Baden
3. Franken
4. Hessische Bergstraße
5. Mittelrhein
6. Mosel, bis 2006: Mosel-Saar-Ruwer
7. Nahe
8. Pfalz, bis 1993: Rheinpfalz
9. Rheingau
10. Rheinhessen
11. Saale-Unstrut
12. Sachsen
13. Württemberg

Die Gesamtrebfläche dieser Anbaugebiete für Qualitätswein betrug 2004 ca. 102.240 Hektar. Insgesamt werden in Deutschland fast 140 Rebsorten angebaut, wovon über 100 zur Weißwei- und 35 zur Rotweinbereitung dienen.
International gilt Deutschland zwar noch als klassisches Weißweinland; seit der Mitte der 1980er Jahre steigt jedoch die Nachfrage nach deutschen Rotweinen stetig. Dies hat zu einer Verdoppelung von deren Rebfläche auf nunmehr ca. 35 % der Gesamtrebfläche geführt. Ein Teil der roten Ernte wird auch zur Herstellung von Roséwein verwendet.
Von den angebauten Rebsorten besitzen nur etwa 20 eine Marktbedeutung. Nach dem Deutschen Weingesetz müssen folgende Qualitätsanforderungen erfüllt werden:
• Tafelwein muss über mindestens 8,5 vol% Alkohol verfügen. Nach Anreicherung darf der Gesamtalkoholgehalt höchstens 12 vol% betragen. Die Gesamtsäure muss bei mindesten 4,5 g/l liegen.
• Landwein ist ein gehobener Tafelwein mit gebietstypischem Charakter. Er ist stets trocken oder halbtrocken, die Herkunftslandschaft muss auf dem Etikett angegeben werden.
• Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q. b. A.) muss zu 100 % aus dem Anbaugebiet und den dort zugelassenen Rebsorten stammen. Er muss sorten- und gebietstypisch sein. Qualitätswein muss ebenso wie Qualitätswein mit Prädikat erfolgreich eine (auch sensorische) amtliche Qualitätsweinprüfung passiert haben. Dem geprüften Wein wird eine amtliche Prüfungsnummer (AP-Nr.) erteilt, die auf dem Etikett dokumentiert sein muss. Classic und Selection sind keine Prädikate, sondern Bezeichnungen für Qualitätsweine mit harmonisch trockenem Geschmacksprofil.
• Qualitätswein mit Prädikat, ab 2007 Prädikatswein: Qualitätsweine mit Prädikat dürfen nach deutschem Recht nur aus einer Rebsorte gekeltert sein, Verschnittweine sind als Qualitätsweine (Q. b. A.) zu bezeichnen, auch wenn die dazu verwendeten Weine jeder für sich den Status eines Qualitätsweins mit Prädikat beanspruchen könnten. Das minimale Mostgewicht für die verschiedenen Prädikate variiert je nach Anbaugebiet und Rebsorte. Als Richtwerte können gelten:
Kabinett (mind. 73° Öchsle)
Spätlese (mind. 85° Öchsle)
Auslese (mind. 95° Öchsle)
Beerenauslese (mind. 125° Öchsle)
Trockenbeerenauslese (mind. 150° Öchsle) Handlese verpflichtend Eiswein benötigt das gleiche Mindestmostgewicht wie die Beerenauslese. Zudem müssen die Trauben bei der Lese gefroren sein (-7 °C) und in gefrorenem Zustand ausgepresst werden.